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Werbung für Glücksspiel: EuGH prüft nationale Verbote

Der EuGH prüft dir Rechtmäßigkeit von nationalen Glücksspiel-Werbeverboten in der EU
Sonja Ceven
von Sonja Ceven am Mittwoch, 2. April 2025

EuGH beschäftigt sich mit der Frage, ob nationale Glücksspiel-Werbeverbote rechtmäßig sind

In etlichen EU-Staaten gelten strikte Regeln oder vollständige Verbote für die Werbung mit legalem Glücksspiel. Ob solche Maßnahmen im Einklang mit dem übergeordneten EU-Recht stehen, ist derzeit Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Besonders relevant dürfte nach dem Urteil zum litauischen Fall im März die noch ausstehende Entscheidung zum Werbeverbot in Italien werden.

Italienisches Werbeverbot vor dem EuGH

Seit dem 12. Juli 2018 ist in Italien jegliche Werbung für Glücksspiele durch das Decreto Dignità gesetzlich verboten. In den darauffolgenden Jahren wurden zahlreiche rechtliche Schritte unternommen, darunter mehrere Verfahren, Berufungen und gerichtliche Auseinandersetzungen. 

Nun hat sich die sechste Kammer des höchsten italienischen Verwaltungsgerichts (Consiglio di Stato) mit einer Reihe von Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt.

Laut einer Mitteilung vom 31. März 2025 betrifft das Verfahren eine Auseinandersetzung zwischen der italienischen Kommunikationsaufsichtsbehörde AGCOM und einem Online-Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta, der über eine gültige italienische Lizenz verfügt. 

Die Regulierungsbehörde hatte wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Werbeverbot eine Sanktion ausgesprochen, gegen die der Anbieter rechtlich vorgegangen ist.

Im Zuge des Verfahrens verwies die Klägerseite auf die EU-Richtlinie 2015/1535. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, Entwürfe technischer Vorschriften vor deren Inkrafttreten bei der Europäischen Kommission anzuzeigen, um sicherzustellen, dass der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Union nicht beeinträchtigt wird.

Vor diesem Hintergrund bittet das oberste italienische Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof um eine Entscheidung darüber, ob nationale Glücksspielwerbeverbote unter den Begriff der „technischen Vorschrift“ fallen und daher meldepflichtig sind.

Sperrwirkung durch EU-Rechtsnormen?

Der EuGH soll außerdem prüfen, ob ein pauschales Werbeverbot für Glücksspiele unionsrechtlich zulässig ist. Dabei werden Artikel 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie die Grundsätze der Treuepflicht und der Verhältnismäßigkeit aus dem AEUV als rechtliche Maßstäbe herangezogen.

Das vorlegende Gericht, der Consiglio di Stato, sieht das nationale Werbeverbot – im Einklang mit bestehender EuGH-Rechtsprechung – als eine zulässige Maßnahme im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen vor problematischem Spielverhalten.

Fall Litauen: EU-Kommission hätte informiert werden müssen

Bezüglich der Pflicht zur Vorabmeldung verschärfter Werbevorschriften im Glücksspielbereich liegt nun ein weiteres Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor. Am 13. März 2025 entschied der EuGH im Fall eines litauischen Glücksspielunternehmens zugunsten der Betreiberin.

Die litauische Glücksspielbehörde, die dem Finanzministerium unterstellt ist, hatte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 12.662 Euro verhängt – wegen angeblicher Verstöße gegen nationale Regelungen zur Glücksspielwerbung.

Konkret ging es darum, dass auf der Unternehmenswebsite Inhalte bereitgestellt wurden, die laut Behörde zur Spielteilnahme animierten und daher als verbotene Werbung gewertet wurden.

Die Glücksspielanbieterin legte nach dem erstinstanzlichen Urteil Rechtsmittel beim litauischen Obersten Verwaltungsgericht ein. Dieses wiederum wandte sich mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof, um die unionsrechtliche Gültigkeit des Werbeverbots bewerten zu lassen.

Konkret ging es darum, ob das Verbot als technische Vorschrift einzustufen sei und somit vorab der EU-Kommission hätte gemeldet werden müssen. Der EuGH entschied eindeutig: Ja, eine Notifizierung war notwendig.

Da diese Meldung nicht erfolgt war, dürfe die Regelung im konkreten Fall nicht angewandt werden – das Werbeverbot sei gegenüber dem Anbieter nicht durchsetzbar.

Auch in Italien steht nun eine Entscheidung des EuGH aus. Sollte sie ähnlich ausfallen, wäre das bestehende Werbeverbot in seiner jetzigen Form hinfällig. Reformpläne liegen bereits auf dem Tisch, doch politische Uneinigkeit erschwert die Umsetzung.

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Quellen

Consiglio di Stato (Staatsrat)

EuGH

Pagella Politica

Bildquelle

Gerichtshof der Europäischen Union

Sonja Ceven
Sonja Ceven
Über den Autor

Sonja Çeven ist seit Juni 2023 Teil des Redaktionsteams von Casino-finder.org. Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Glücksspielsektor widmet sie sich einer Vielzahl von Themen. Ob Spielebeschreibungen, Casino-Bewertungen, praxisnahe Ratgeber oder tagesaktuelle News-Artikel – Sonja beleuchtet jeden Aspekt der Branche mit Tiefgang und einem besonderen Augenmerk auf die Entwicklungen in Deutschland.

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