Im Casino Schaffhausen scheiterte ein Geldwäscheversuch, dieser hat jedoch ein langes Nachspiel.
Der gescheiterte Geldwäscheversuch von 2022 in mehreren Schweizer Casinos beschäftigt weiterhin die Justiz. Das Schweizer Bundesstrafgericht hat die Zivilklage des Swiss Casinos Zürich gegen die Täter abgelehnt, da kein Anspruch auf Schadensersatz bestehe. Der Tagesanzeiger berichtete am Dienstag, dass das Casino in Berufung gehen wolle, während der Fall erneut in den Fokus der Medien rückt.
Mit Raubstoppfarbe markiertes Geld im Casino getauscht
Im November 2022 sollen zwei junge Niederländer in der Schweiz zwei Geldautomaten gesprengt und dabei 340.000 CHF sowie 60.000 Euro erbeutet haben. Ein Großteil des gestohlenen Geldes sei jedoch durch Raubstoppfarbe unbrauchbar gemacht worden.
Davon ließen sich die Täter offenbar nicht abschrecken. Sie hätten versucht, das verfärbte Geld in Schweizer Casinos zu „waschen“. Der Plan: Das eingefärbte Bargeld sollte gegen Chips getauscht und nach kurzen Einsätzen in „sauberes“ Geld umgewandelt werden.
Im Swiss Casino Zürich hätten die Täter ihren Plan zunächst erfolgreich umgesetzt. Sie hätten 19.000 CHF in Chips umgetauscht, davon 500 CHF verspielt und sich die restlichen 18.500 CHF auszahlen lassen. Am darauffolgenden Tag hätten sie 53.800 CHF auf dieselbe Weise gewaschen.
Ein weiterer Versuch im Casino Schaffhausen sei jedoch gescheitert, da die dortigen Mitarbeiter die gefärbten Banknoten erkannt hätten. Bei ihrer Rückkehr ins Casino Zürich sei der Betrug schließlich ebenfalls aufgedeckt worden. Das Sicherheitsteam habe die Männer festgesetzt und der Polizei übergeben.
Wie sich nach der Festnahme herausgestellt habe, seien die beiden Männer in ein größeres kriminelles Netzwerk eingebunden gewesen. In den folgenden Tagen seien weitere Bandenmitglieder bei ähnlichen Geldwäscheversuchen festgenommen worden.
Die beiden zunächst gefassten Täter hätten behauptet, nichts von der Herkunft des Geldes gewusst zu haben und lediglich Anweisungen befolgt zu haben. Sämtliche Beteiligten seien in Untersuchungshaft genommen worden, drei von ihnen hätten Freiheitsstrafen zwischen fünf und sechs Monaten erhalten.
Verurteilung des Täters – Zweifel an Geldwäsche-Prävention im Casino
Der 20-jährige Haupttäter sei laut Medienberichten „wegen gewerbsmässig betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten“ verurteilt worden. Er dürfe die Schweiz zudem für fünf Jahre nicht mehr betreten.
Die Zivilklage des Casinos Zürich gegen den Täter sei jedoch abgewiesen worden. Einerseits sei der Verurteilte mittellos, andererseits habe das Gericht die Effektivität der Anti-Geldwäsche-Vorkehrungen des Casinos infrage gestellt.
Im Casino Schaffhausen seien die mit Raubstoppfarbe markierten Banknoten durch bestehende Sicherheitsvorkehrungen erkannt worden, während im Swiss Casino Zürich diese zunächst unbemerkt geblieben seien. Das Gericht habe dies als Schwachstelle im Sicherheitskonzept des Zürcher Casinos gewertet.
Marcus Jost, der Direktor des Swiss Casinos Zürich, akzeptiere dieses Urteil nicht und plane, Berufung einzulegen. Interessant sei, dass in Zürich modernere Geldscheinprüfer als in Schaffhausen verwendet würden, deren geringere Sensibilität jedoch unerklärt bleibe.
In Reaktion auf den Vorfall habe das Casino Zürich die Sensibilisierung der Geräte nachjustiert und zusätzliche Maßnahmen wie strengere Bargeld- und Ausweiskontrollen sowie eine verbesserte Kameraüberwachung eingeführt.
Quellen