Das Schufa-G-Verfahren zur Erhöhung des Einzahlungslimits in Online-Spielotheken wird vom OVG Sachsen-Anhalt als ungeeignet eingestuft.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass das Schufa-G-Verfahren, welches bislang zur Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Glücksspielern herangezogen wurde, nicht den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV) entspricht. Diese Methode sei ungeeignet, die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Spieler nachzuweisen, so die Richter.
Warum das Schufa-Verfahren scheitert
Das Gericht kritisierte, dass die Schufa ausschließlich Bonitätsauskünfte liefert. Diese geben lediglich Aufschluss über die Kreditwürdigkeit einer Person, etwa in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen und die Wahrscheinlichkeit, dass Kredite bedient werden können.
Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die eine entscheidende Grundlage für die Erhöhung des Einzahlungslimits auf über 1.000 Euro darstellt, reicht dies jedoch nicht aus.
Die Richter stellten klar, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch konkrete Nachweise wie Einkommenssteuerbescheide und Bankauszüge belegt werden muss.
Diese Dokumente bieten verlässlichere Informationen über die tatsächlichen finanziellen Mittel einer Person. Eine Selbstauskunft wurde ebenfalls als unzureichend eingestuft, da sie leicht manipuliert werden kann.
Die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags
Der GlüStV 2021 sieht vor, dass monatliche Einzahlungslimits für Spieler nur unter strengen Bedingungen erhöht werden dürfen. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Spieler finanziell nicht überfordert werden und verantwortungsvolles Glücksspiel gefördert wird. Zu den zentralen Regelungen zählen:
- Werbeverbot für Limit-Erhöhungen: Glücksspielanbieter dürfen nicht mit der Möglichkeit einer Limit-Erhöhung werben.
- Individuelles Verlustlimit: Spieler, die eine Erhöhung beantragen, müssen ein zusätzliches Verlustlimit festlegen, das maximal 20 % des erhöhten Einsatzlimits beträgt.
- Pflicht zur Vorlage finanzieller Nachweise: Spieler müssen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dies geschieht durch Einkommenssteuerbescheide, Bankauszüge oder vergleichbare Dokumente.
Das Schufa-G-Verfahren bot den Glücksspielanbietern eine bequeme Möglichkeit, diese Vorgaben zu umgehen. Das Gericht kritisierte diese Praxis scharf und warf der GGL vor, solche Regelverstöße systematisch zu dulden.
Kritik an der Schufa
Die Schufa steht nicht nur wegen der unzureichenden Aussagekraft ihrer Bonitätsauskünfte unter Druck, sondern auch aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken.
Datenschützer und Politiker haben mehrfach kritisiert, dass die Schufa weitreichenden Einblick in die Kontodaten der Spieler erhält. Dieser Einblick wird notwendig, wenn Spieler das Schufa-G-Verfahren zur Limit-Erhöhung wählen. Neben den Kontobewegungen speichert die Schufa auch die Anfragen der Glücksspielanbieter.
Diese Speicherung kann sich negativ auf das Profil der Spieler auswirken. Beispielsweise könnten Banken bei späteren Kreditanträgen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers haben, wenn bekannt wird, dass dieser eine Limit-Erhöhung bei Glücksspielanbietern beantragt hat. Damit entsteht ein potenziell gravierendes Problem für betroffene Spieler, das weit über das Glücksspiel hinausreicht.
Die Rolle der GGL
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) trägt die Verantwortung, geeignete und gesetzeskonforme Alternativen zum Schufa-G-Verfahren zu entwickeln. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts setzt die Behörde erheblich unter Druck, da bisher keine praxistauglichen Ersatzlösungen etabliert wurden.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) muss nun dringend alternative Verfahren entwickeln, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und zugleich den Spielerschutz zu gewährleisten.
Zu den diskutierten Ansätzen gehören:
- Direkte Einsicht in Kontodaten: Spieler könnten der GGL oder einer unabhängigen Stelle die Einsicht in ihre Bankkonten gestatten, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu dokumentieren.
- Umfassendere Einkommensnachweise: Einkommenssteuerbescheide oder andere offizielle Dokumente könnten verpflichtend eingefordert werden, um Manipulationen vorzubeugen.
Die GGL hat angekündigt, in enger Zusammenarbeit mit Branchenvertretern, Datenschützern und weiteren Stakeholdern an einer Lösung zu arbeiten. Zu diesem Zweck werden Gesprächskreise organisiert, um unterschiedliche Perspektiven und Fachkenntnisse einzubinden. Auch der Deutsche Online Casino Verband (DOCV) hat seine Unterstützung zugesichert.
Datenschutz als Herausforderung
Eine der größten Herausforderungen bei der Entwicklung neuer Verfahren bleibt der Datenschutz. Die Schufa-Kritik hat verdeutlicht, wie sensibel der Umgang mit persönlichen Finanzdaten ist.
Neue Ansätze müssen nicht nur den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags entsprechen, sondern auch die Persönlichkeitsrechte der Spieler wahren. Datenschutzexperten fordern transparente und datensparsame Verfahren, die das Vertrauen der Spieler nicht untergraben.
Ausblick: Ein System im Wandel
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts markiert einen Wendepunkt in der Regulierung des Glücksspielmarktes. Die GGL steht vor der Aufgabe, ein faires, rechtssicheres und datenschutzkonformes System zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu entwickeln.
Wie diese Alternativen konkret aussehen werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass die bisherigen Methoden nicht mehr ausreichen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Mit der aktiven Beteiligung von Branchenvertretern und Datenschutzorganisationen besteht die Hoffnung, dass ein neues Verfahren die Balance zwischen Spielerschutz, Datenschutz und den Interessen der Anbieter finden kann. Bis dahin bleibt die Regulierung des Glücksspielmarktes eine offene Baustelle.
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