Die Glücksspielbehörde KSA verwarnt mehrere Anbieter wegen unzulässiger Werbe- und Sponsoring-Aktivitäten.
Die niederländische Glücksspielbehörde KSA hat drei Lizenznehmer wegen Nichteinhaltung der aktuellen Werbe- und Sponsoring-Beschränkungen verwarnt. Seit dem 1. Juli 2024 sind Anbieter dazu verpflichtet, ihre Sponsoring-Aktivitäten schrittweise einzustellen, da sich die Niederlande in einer Übergangsphase befinden. Einige Werbepraktiken sind jedoch schon jetzt vollständig verboten.
Auch Glücksspiel-Sponsoring in den Niederlanden vor dem Aus
Die niederländischen Glücksspiel- und Sportwettenanbieter dürfen ihre Partnerschaften mit Sportclubs und Ligen nur noch bis zum 30. Juni 2025 fortsetzen. Ab dem 1. Juli 2025 wird jede Werbung, jedes Sponsorenlogo und jeder Verweis auf Glücksspielanbieter aus dem Sport- und Medienbereich verschwinden müssen.
Bereits laufende Partnerschaften unterliegen in den Niederlanden starken Einschränkungen in Bezug auf Werbung. Drei Anbieter haben nun gegen einige der neuen Regeln verstoßen, wie die KSA nun bekanntgab.
Ein Anbieter, der zuvor eine Partnerschaft mit einem nationalen Eventveranstalter hatte, ließ sein Logo nach Ende des Events weiter auf dessen Werbematerialien erscheinen. Dies stellt einen Verstoß dar, da die Anbieter-Logos seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr hierfür verwendet werden dürfen.
KSA Vorwurf: Minderjährige in Kontakt mit Sponsoring-Werbung
Der zweite verwarnte Anbieter hatte ebenfalls ein Sportevent gesponsert und dafür vor Ort sichtbare Anzeigen platziert – an sich noch völlig legal. Doch am selben Ort fand kurz vor dem Event eine Veranstaltung für Kinder und Jugendliche statt. Diese Altersgruppe kam so zwangsläufig mit der Glücksspielwerbung in Kontakt, was gegen die Regelungen verstößt.
Der dritte verwarnte Lizenznehmer habe ebenfalls durch seine Sponsoring-Partnerschaft eine Zielgruppe erreicht, die ausdrücklich nicht mit Glücksspielwerbung in Berührung kommen solle. Konkret gehe es um das Logo des Anbieters auf Fan-Trikots, die auch in Kindergrößen verfügbar waren.
Diese Kindertrikots mit dem Glücksspiel-Logo wurden in einem Online-Shop angeboten, was eindeutig gegen den Jugendschutz in der Glücksspielwerbung verstößt.
Anbieter mit Pflicht zur Einhaltung der Werbevorschriftren
Nach Auffassung der KSA tragen ausschließlich die Glücksspielunternehmen selbst die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bei Werbe- und Sponsoring-Aktivitäten – ihre gesponserten Partner seien von dieser Pflicht entbunden. Das bedeutet, dass Anbieter sicherstellen müssen, dass auch Partner die Regeln im Bereich Glücksspielwerbung befolgen.
Die aufgedeckten Verstöße nimmt die Behörde zum Anlass, alle Lizenznehmer erneut auf die geänderte Gesetzeslage hinzuweisen. Bei wiederholten Verstößen werde es künftig jedoch nicht bei einer Verwarnung bleiben, so die KSA.