Die SCHUFA-G-Abfrage zur Erhöhung von Einzahlungslimits sorgt für Diskussionen
Nach intensiver Kritik in der Medienlandschaft zu den geltenden Einzahlungslimits im Online-Glücksspiel hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) am Freitag Stellung bezogen. Die Behörde beantwortete häufig gestellte Fragen rund um die Erhöhung des anbieterübergreifenden Limits und den Einsatz der SCHUFA-G-Abfrage.
Einzahlungslimits und Bonitätsprüfung
Mit der Regulierung des Online-Glücksspiels im Jahr 2021 wurden in Deutschland neue Spielerschutzmaßnahmen eingeführt. Dazu gehört das monatliche Einzahlungslimit, das anbieterübergreifend gilt. Diese Regelung ist in ihrer Form international kaum vergleichbar.
Die Grenze liegt bei 1.000 € pro Monat. Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn Spieler ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen können. Außerdem darf es keine Hinweise auf problematisches oder risikoreiches Spielverhalten geben.
Laut GGL gebe es keine feste Vorgabe, wie genau dieser Nachweis erfolgen müsse. Glücksspielanbieter könnten verschiedene Dokumente akzeptieren, darunter Kontoauszüge, Steuerbescheide oder Einkommensnachweise.
Auch die SCHUFA-G-Abfrage könne als Bonitätsnachweis genutzt werden. Diese Praxis ist zuletzt auf Kritik gestoßen.
SCHUFA-G-Abfrage weiter auf dem Prüfstand
Nach Angaben der GGL basiert die SCHUFA-G-Abfrage auf der bisherigen Zahlungshistorie einer Person und bewertet daraus die Zahlungsfähigkeit. Während der Übergangsphase zur Regulierung des Online-Glücksspiels sei dieses Verfahren von den zuständigen Landesbehörden grundsätzlich als eine mögliche Methode betrachtet worden.
Die GGL sehe jedoch die öffentliche Kritik an dieser Praxis und überprüfe die Eignung der SCHUFA-G-Abfrage daher fortlaufend. In einer Stellungnahme heißt es dazu:
„Es wurde davon ausgegangen, dass die verwendeten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hinreichend abbilden. Die GGL überprüft laufend die eingesetzten Verfahren, einschließlich der Schufa-G-Abfrage, auch unter Berücksichtigung aktueller Gerichtsentscheidungen.”
Ob sich die Anforderungen an Bonitätsnachweise künftig ändern, werde erst nach Abschluss der Untersuchung entschieden. Kritisiert wird insbesondere, dass die SCHUFA zwar Aufschluss über pünktliche Zahlungen gibt, aber keine Informationen über Einkommen oder laufende finanzielle Verpflichtungen liefert.
Geheime Absprache zur Limiterhöhung?
Ein Bericht der Tagesschau bezeichnete die Nutzung der SCHUFA-G-Abfrage als „geheime Vereinbarung“. Laut „Recherchen“ von Zeit Online, Monitor und Investigative Europe hätten die Innenminister der Länder bereits im November 2022 das pauschale Einzahlungslimit von 1.000 € außer Kraft gesetzt.
Warum diese Regelung als „geheim“ oder gar „ungesetzlich“ eingestuft wird, erschließt sich nicht. Schon im Glücksspielstaatsvertrag ist klar definiert:
„Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1 000 Euro im Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 festgelegt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen der Erlaubnisinhaber im Einzelfall mit anbieterübergreifender Wirkung einen abweichenden Betrag festsetzen kann.“
Die Nebenbestimmungen für Anbieter regeln diesen Punkt ausführlich. Zudem veröffentlichte die GGL bereits im Oktober 2023 eine FAQ-Seite, in der sie die Limiterhöhungen auf 10.000 € oder 30.000 € thematisierte.
Was die SCHUFA-G-Abfrage betrifft, so erhalten Spieler bei der Registrierung ohnehin bereits den Hinweis auf einen Datenabgleich – unabhängig davon, ob sie ein höheres oder niedrigeres Limit wählen. Ob diese Methode auch künftig für Limiterhöhungen genutzt wird, bleibt abzuwarten.
Quellen