Keine Schlupflöcher erlaubt: Belgien regelt Glücksspiel-Sponsoring im Sport strenger.
Das ab Januar 2025 geltende Verbot für Glücksspiel-Sponsoring im Sport sorgt in Belgien für Diskussionen. Ziel der Regelung ist es, Glücksspiel-Werbung aus dem Sport weitgehend zu verbannen. Doch die belgische Glücksspielbehörde (CJH) mahnt, dass einige Clubs Schlupflöcher nutzen könnten, um das Verbot zu umgehen. Die Behörde fordert Konsequenz bei der Umsetzung.
Glücksspielwerbung im Stadion: Belgien zieht klare Grenzen
Das Verbot von Glücksspiel-Sponsoring im belgischen Sport ist eine Erweiterung des umfassenden Glücksspiel-Werbeverbots, das bereits im Juli 2023 in Kraft getreten ist. Während Anbieter direkt von der neuen Regelung betroffen waren, erhielten Sport-Clubs eine verlängerte Übergangsfrist, um ihre Sponsoring-Verträge zu beenden.
Ab dem 1. Januar ist es nun soweit: Glücksspiel-Werbung wird im belgischen Sport nahezu vollständig verbannt. Logos und Markennamen von Glücksspielanbietern dürfen weder in Stadien noch auf digitalen Plattformen oder Fanartikeln der Clubs sichtbar sein.
Trikots bilden die einzige Ausnahme, wenn es um Glücksspiel-Logos geht. Diese dürfen jedoch weder prominent auf der Vorderseite prangen noch größer als 75 cm² sein. Ein Beispiel für die erlaubte Fläche wäre eine Größe von 10 x 7,5 cm.
CJH warnt vor Sponsoring-Tricks im Sport
Einige Clubs scheinen Wege zu suchen, das ab 2025 geltende Sponsoring-Verbot zu umgehen. Die belgische Glücksspielbehörde (CJH) äußert sich hierzu wie folgt:
„Die Glücksspielkommission (CJH) hat von der Tatsache Kenntnis erlangt, dass einige Sportclubs beabsichtigen, ab dem 1. Januar 2025 zwar nicht mehr direkt durch Unternehmen oder Verbände gesponsert zu werden, die selbst Glücksspiele betreiben, aber durch solche, die die Logos oder Markennamen der Glücksspielanbieter gebrauchen (zum Beispiel: Stiftungen, Fan-Netzwerke, Websites und Apps mit Fußball-Content, Online-Übertragungskanäle, etc.)".
Die Behörde erklärt weiter, dass das Sponsoring-Verbot darauf abzielt, vulnerable Spieler zu schützen, die durch Glücksspielwerbung zu riskantem Verhalten verleitet werden könnten.
Es sei unerheblich, ob die Logos direkt von Glücksspielanbietern oder über Drittparteien verbreitet würden – das Verbot gelte in jedem Fall.