Online Casinospiele sollen in Baden-Württemberg nur über die staatliche Toto-Lotto GmbH erlaubt sein.
Am 19. Februar hat der Landtag von Baden-Württemberg über die Einführung eines Online-Casino-Angebots entschieden. Dabei wurde festgelegt, dass die Staatliche Toto-Lotto GmbH als einziger Anbieter zugelassen wird. Bei der Abstimmung über die Änderung des Landesglücksspielgesetzes gaben die Fraktionen kurze Statements ab und stimmten anschließend mehrheitlich zu.
CDU und Grüne: Staatliches Monopol bietet mehr Kontrolle
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte im Landtag, dass die Meinungen zur Glücksspielregulierung weit auseinandergehen. Während die einen die Vorschriften als zu streng empfinden, sind sie für andere nicht restriktiv genug. Die Aufgabe des Landtags sei es daher, eine „ausgewogene Regelung mit Maß und Mitte” zu schaffen.
Diese Balance sei mit dem neuen Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes erreicht worden, so Strobl weiter. Der Glücksspielstaatsvertrag lasse den Bundesländern zwar nur begrenzte Spielräume für eigene Regelungen, was sinnvoll sei, da sich Online-Glücksspiel nicht auf Landesgrenzen beschränke.
Allerdings habe jedes Land selbst darüber zu entscheiden, ob es neben den bestehenden Spielbanken auch ein Online-Casino-Angebot geben solle. Baden-Württemberg habe sich dabei für die Monopolform entschieden, da staatliche Anbieter nachweislich hohe Standards im Spieler- und Jugendschutz einhielten.
Auch der Grünen-Abgeordnete Norbert Knopf sprach sich für die Lösung nur eines Online Casinos aus. Ein staatlich betriebenes Monopol lasse sich wesentlich besser kontrollieren als private Anbieter. Da Mitglieder des Landtags selbst im Aufsichtsrat der Toto-Lotto GmbH vertreten seien, könnten sie „einen Blick auf das Geschehen werfen” und sicherstellen, „ob alle Vorteile des Monopols auch umgesetzt werden können.”
FDP: Monopolmodell ist nicht die richtige Lösung
SPD-Abgeordneter Sascha Binder nahm in seiner Rede keine direkte Stellung zum Monopolmodell, sondern kritisierte stattdessen die unzureichende Kontrolle im landbasierten Glücksspiel. Daniel Karrais von der FDP hingegen bezog klar Position gegen das Online-Casino-Monopol.
Seiner Meinung nach habe die Regierungskoalition das Monopol in erster Linie aus wirtschaftlichen Gründen beschlossen. In seiner Rede erklärte er:
„Ich glaube, in Wahrheit hat man sich für die Monopollösung deshalb entschieden, weil da das Land den maximalen Gewinn rausholen kann, was eben bei einer Konzessionsvergabe nicht der Fall wäre, denn da würde auch ein Teil bei den privaten Anbietern bleiben. Und darum geht es ihnen in Wahrheit, sie machen dann eben Auflagen, wenn es die privaten betrifft. Wenn sie selber Geld verdienen können, dann halten sie die Hand auf.”
Karrais hielt es zudem für nicht zielführend, die Regelungen aus dem terrestrischen Bereich eins zu eins auf das Online-Glücksspiel zu übertragen. Dass die Bundesländer unabhängig voneinander entscheiden müssten, wie sie Online-Casinos regulieren, sei aufgrund des großen illegalen Angebots im Internet sowieso bereits problematisch.
Grüne betonen Nutzen staatlicher Einnahmen
Wie schon beim virtuellen Automatenspiel wäre auch bei Online-Casinos eine übergreifende bundesweite Regelung wünschenswert. Doch anstatt die Digitalisierung zu nutzen, werde in Deutschland weiterhin an einer föderalen Struktur festgehalten, die eine einheitliche Lösung erschwere. Statt mehr Kontrolle über legale Anbieter sei ein stärkerer Vollzug gegen illegale Glücksspielangebote notwendig.
Die FDP stimmte als einzige Fraktion gegen die geplante Gesetzesänderung und damit auch gegen das Monopolmodell. Nach der Abstimmung nutzte Grünen-Politiker Norbert Knopf die Gelegenheit, um die Position der Regierungsparteien weiter zu erläutern und Kritik aus den Reihen der FDP zu entkräften.
Knopf argumentierte, dass die Gewinne aus dem Glücksspiel in den staatlichen Haushalt einfließen sollten, anstatt privaten Anbietern überlassen zu werden. Ähnlich wie bei der Cannabis-Legalisierung schaffe man hier einen regulierten Markt, in dem die erzielten Einnahmen helfen könnten, gesellschaftliche Schäden abzufedern.
Quellen:
116. Sitzung des Landtags vom 19. Februar 2025
Gesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes
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